
Im Sinne einer Vorsorge-Untersuchung, die verpflichtend ist, wird jedes Kind einzeln untersucht.
Sinn dieser Untersuchung ist es, Erkrankungen und Entwicklungsstörungen, aber auch ansteckende Krankheiten rechtzeitig zu erkennen. Schulärztinnen und Schulärzte stehen unter Schweigepflicht.